Immissionsschutz-beauftragter

Staatlich anerkannter Kurs zum Erwerb von Fachkenntnissen gemäß § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV (deutsche Bundesimmissionsschutzverordnung) als Voraussetzung für die Bestellung zum Immissionskontrollbeauftragten (§ 53 BImSchG).

concept of environmental pollution

Ausbildung und Schulung

Der Kurs ist staatlich anerkannt vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in Mainz und daher deutschlandweit gültig.

Ein Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (Immissionskontrollbeauftragter) muss gemäß § 53 des deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) bestellt werden, wenn dies aufgrund der Art und Größe der nach BImSchG genehmigungspflichtigen Anlage erforderlich ist.

Darüber hinaus kann die zuständige Behörde unter bestimmten Umständen anordnen, dass ein oder mehrere Immissionskontrollbeauftragte bestellt werden.

Die Aufgaben des Immissionskontrollbeauftragten bestehen insbesondere darin, Führungskräfte und Mitarbeiter zu beraten und zu informieren.

Eine der Voraussetzungen für die Bestellung zum Immissionskontrollbeauftragten ist der Erwerb von Fachkenntnissen in einem staatlich anerkannten Kurs.

Zielgruppe

Fachleute und Führungskräfte, die Aufgaben in diesem Bereich wahrnehmen und als Unternehmensvertreter für Immissionsschutz bestellt sind.
Manager, die Aufgaben in diesem Bereich steuern oder delegieren.
Fachleute, die an der Entwicklung von Umweltmanagementsystemen beteiligt sind und fortgeschrittene Kenntnisse der Anforderungen an den betrieblichen Immissionsschutz benötigen.

Am Ende des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.

Nach zwei Jahren muss die erworbene Expertise durch den Besuch eines zertifizierten Weiterbildungskurses aufgefrischt werden.

Zweitägiger staatlich anerkannter Kurs zur Aktualisierung von Fachkenntnissen im Bereich Immissionsschutz.

Das BImSchG regelt die Bestellung von Immissionskontrollbeauftragten in Unternehmen. Diese Beauftragten müssen die erforderliche Expertise und Zuverlässigkeit für die Erfüllung ihrer Aufgaben nachweisen.

Gemäß § 9 der 5. BImSchV muss der Betreiber sicherstellen, dass die Beauftragten regelmäßig staatlich anerkannte Schulungen im Zweijahresrhythmus besuchen. Auf Anforderung der zuständigen Behörde müssen die Beauftragten Nachweise über die Teilnahme an Weiterbildungen vorlegen.

Das Seminar richtet sich an bestellte Immissionskontrollbeauftragte, die Weiterbildungskurse besuchen müssen.

Über zwei Tage hinweg vermittelt dieses Weiterbildungsseminar den Teilnehmern Kenntnisse über Änderungen im Bereich des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), insbesondere über die technischen Vorschriften zur Luftqualität und Lärmbelastung sowie die entsprechenden Bundesvorschriften.

Am Ende des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.

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Weiterbildung Immissionsschutzbeauftragter, 1 Tag

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Kurs

Online

Dauer:

Zwischen 1-5 Tage

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